Amtliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ratekau zur Umsetzung der vierten Stufe der Umgebungslärmrichtline nach § 47 d Abs. 3 BImSchG

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Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.12.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ratekau zur Umsetzung der vierten der Umgebungslärmrichtlinie liegen in der Zeit vom 03.04.2024 bis zum 03.05.2024 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Ratekau, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau in der Bauverwaltung, Zimmer 62, während der folgenden Zeiten

Mo, Mi, Fr          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di                       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Do                      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung (Tel.: 04504/603-601), öffentlich aus.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Anlagen.

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